Honorare

 

Die Preise richten sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit. Dabei habe ich mich an den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und dem Vergütungsverzeichnis zu orientieren, die als Berechnungsgrundlage den Gegenstandswert vorsehen. Beschränkt sich Ihre Angelegenheit auf den außergerichtlichen Bereich, so können auf Wunsch auch Honorarvereinbarungen getroffen werden. Mein Ziel ist es, Sie von Beginn an über die anfallenden Kosten zu informieren.

 

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sprechen Sie mich einfach an; ich ermittele dann für Sie, ob die Kosten des von Ihnen an mich herangetragenen Falles von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

 

©2012 Bernd Hülsbeck - Hoyaer Str. 13, 28205 Bremen, (0421) 2231390